Veranstaltung: | Diözesanversammlung 2024 |
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Antragsteller*in: | Diözesanvorstand (dort beschlossen am: 02.10.2024) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 26.09.2024, 14:33 |
A1: Änderung Geschäftsordnung
Antragstext
Die Diözesanversammlung möge beschließen:
Die Geschäftsordnung der Diözesanversammlung wird wie folgt geändert:
II. VORBEREITUNG DER DIÖZESANVERSAMMLUNG
§ 2 Tagesordnung
Die Diözesanleitung setzt die Tagesordnung fest. Sie nimmt darin Anträge auf,
die gem. Ziff. 54 – 59 der Satzung gestellt sind.
...
§ 3 Einladung
Die Einladung zur Diözesanversammlung erfolgt schriftlich. Sie enthält
Informationen zur Tagungsart (physisch, virtuell oder beides). Ihr sind die
Tagesordnung und nach Möglichkeit die erforderlichen Arbeitsunterlagen
beizufügen.
III. STELLVERTRETUNG
§ 6 Leitung
... Ist ein Mitglied der Versammlung insgesamt dreimal entweder zur Ordnung oder
zur Sache gerufen worden, so kann die Versammlungsleitung ihr*ihm das Wort
entziehen.
Verletzt ein Mitglied der Versammlung oder ein Gast in grober Weise die Ordnung,
so kann sie*er durch einen Beschluss der Diözesanversammlung von der weiteren
Teilnahme an der Sitzung entweder für die Dauer des anstehenden Beratungspunktes
oder für eine festzusetzende Zeit ausgeschlossen werden.
...
IV. ANTRÄGE
§ 7 Anträge zur Änderung der Geschäftsordnung
Anträge zur Änderung der Geschäftsordnung sind als ordentliche Anträge zu
stellen. In Verbindung mit Ziffer 58 der Satzung ergibt sich daraus eine
Antragsfrist von vier Wochen vor dem Termin der Diözesanversammlung.
§ 8 Beratung
... Den Mitgliedern der Diözesanleitung sowie Antragsteller*innen ist auf
Verlangen außerhalb der Reihenfolge das Wort zu erteilen.
...
§ 9 Anträge zur Geschäftsordnung
... Verstößt ein*e Redner*in hiergegen, entzieht ihr*ihm die Versammlungsleitung
das Wort.
...
V. ABSTIMMUNG
§ 11 Abstimmungen
...
Die Versammlungsleitung wählt ein geeignetes Abstimmungsverfahren aus, das eine
unmittelbare Feststellung des Beschlussergebnisses ermöglicht.
...
VI. WAHLEN
§ 13 Verlauf der Wahl
Die Leitung der Wahlen zum Diözesanvorstand obliegt dem Wahlausschuss, die
Leitung aller übrigen Wahlen dem Diözesanvorstand. Den Verlauf regelt die
Wahlordnung.
IX. WAHLAUSSCHUSS
§ 24 Berichterstattung
Der Wahlausschuss wählt sich eine*n Vorsitzende*n, die*der die Geschäftsführung
wahrnimmt.
Sie*Er informiert die Mitglieder der Diözesanversammlung über die Arbeit des
Wahlausschusses und stellt die Kandidat*innen der Diözesanversammlung
rechtzeitig vor.
Weiterhin legt die*der Wahlausschussvorsitzende der Diözesanversammlung einen
abschließenden Bericht vor.
§ 25 Aufgabe
...
2. Er nimmt die Kandidat*innenvorschläge entgegen und spricht mit den
Vorgeschlagenen.
...
4. Er führt die Wahl durch. Näheres regelt die Wahlordnung.
X. WEITERE AUSSCHÜSSE
§ 27 Besetzung
...
Er hat das Recht, sachkundige Berater*innen heranzuziehen.
§ 28 Vorsitz und Berichterstattung
Ein Ausschuss wählt seine*n Vorsitzende*n und dessen*deren Stellvertreter*in.
Er wählt eine*n Berichterstatter*in, die*der die Diözesanversammlung über das
Ergebnis der Beratungen unterrichtet und den Entscheidungsvorschlag bekannt
gibt.
Begründung
Seit der Diözesanversammlung 2014 wurden keine Änderungen an der GO der Diözesanversammlung vorgenommen.
Aufgrund der Änderungen in der Bundessatzung sowie der Aufteilung in verschiedene Satzungen nach den Untergliederungen (Diözesan-/Bezirk- und Stammessatzung) ist eine Überarbeitung unserer GO notwendig geworden.
Es haben sich die Ziffern in der Diözesansatzung geändert haben.
Zudem sehen wir die Notwendigkeit, die gelebte Praxis des digitalen Tagens, die durch die Corona-Pandemie an Bedeutung gewonnen hat, in der GO zu verankern.
Bei Anträgen und Wahlen möchten wir das Abstimmungsverfahren flexibler gestalten und digitale Methoden sowohl bei physischen als auch hybriden Versammlungen integrieren. Wir empfehlen, das Abstimmungsverfahren unabhängig vom Tagungsformat durch die Versammlungsleitung festlegen zu lassen. Mit der Einführung einer Wahlordnung, die den Ablauf und die Durchführung von Wahlen regelt, entfällt die Notwendigkeit, Wahlvorgänge in der GO des DVs zu regeln. Daher soll die GO entsprechend angepasst und alle Bestimmungen, die den Wahlprozess betreffen, gestrichen werden.
Des Weiteren möchten wir die GO an eine geschlechtergerechte Sprache anpassen, um Diversität und Inklusion zu fördern.
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Da sich Änderungen und Anpassungen in Antragsgrün nicht alle vollständig visualisieren lassen, nutzt bitte auch das PDF zur Änderungen der Geschäftsordnung.
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