A2: Änderung Geschäftsordnung - Verbandsname
Veranstaltung: | Diözesanversammlung 2024 |
---|---|
Antragsteller*in: | Diözesanvorstand (dort beschlossen am: 24.11.2024) |
Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 26.09.2024, 14:39 |
Antragshistorie: | Version 1(26.09.2024) |
Veranstaltung: | Diözesanversammlung 2024 |
---|---|
Antragsteller*in: | Diözesanvorstand (dort beschlossen am: 24.11.2024) |
Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 26.09.2024, 14:39 |
Antragshistorie: | Version 1(26.09.2024) Version 1 |
Die Diözesanversammlung möge beschließen:
die Geschäftsordnung der Diözesanversammlung wird wie folgt geändert:
Im Titel:
Geschäftsordnung
der Diözesanversammlung der Deutschen Pfadfinderschaft*innenschaft Sankt
Georg, Diözesanverband Berlin
Im Titel:
Geschäftsordnung
der Diözesanversammlung der Deutschen Pfadfinderschaft Pfadfinder*innenschaft Sankt Georg, Diözesanverband Berlin
unter §1:
Die Geschäftsordnung gilt in Ergänzung der Satzung für die
Diözesanversammlung der Deutschen Pfadfinderschaft*innenschaft Sankt
Georg, Diözesanverband Berlin.
Sie gilt in entsprechender Anwendung für die Ausschüsse der
Diözesanversammlung.
unter §1:
Die Geschäftsordnung gilt in Ergänzung der Satzung für die Diözesanversammlung der Deutschen Pfadfinderschaft Pfadfinder*innenschaft Sankt Georg, Diözesanverband Berlin.
Sie gilt in entsprechender Anwendung für die Ausschüsse der Diözesanversammlung.
Mit der Bundesversammlung 2025 wird der Name der „Deutschen Pfadfinderschaft Sankt Georg (DPSG)“ offiziell in „Deutsche Pfadfinder*innenschaft Sankt Georg (DPSG)“ geändert. Diese Änderung spiegelt die Werte der Geschlechtergerechtigkeit wider und soll auch in allen Satzungen und Ordnungen des Verbandes umgesetzt werden. Die Namensänderung betrifft somit den Titel und den § 1 der GO unseres DV, die nach der Bundesversammlung 2025 angepasst werden müssen.
Die Änderungen treten automatisch nach der Bundesversammlung 2025 in Kraft, sobald die offizielle Namensänderung der DPSG auf Bundesebene vollzogen ist.
Dieser Antrag stellt sicher, dass die Namensänderung der DPSG auch in der GO des DV rechtzeitig und korrekt berücksichtigt wird. Die Änderungen werden nach der Bundesversammlung 2025 wirksam, um eine reibungslose Umstellung zu gewährleisten.
Siehe dazu den Beschluss der BV 92.
Kommentare
Maggi:
Nicole: