Änderungen von A6 zu A6
Ursprüngliche Version: | A6 (Version 1) |
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Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 17.10.2024, 20:46 |
Neue Version: | A6 (Version 2) |
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Status: | Beschluss |
Eingereicht: | 24.11.2024, 11:32 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 1 bis 6:
Die Diözesanversammlung möge beschließen,
dass von Ehrenamtlichen im Voraus einer Diözesanveranstaltung privat ausgelegtes Geld innerhalb von 14 Tagen vollständig, inklusive nicht abrechenbarer Kosten überwiesen wird - losgelöst von der Abrechnung.
Die Autorisierung der Ausgaben erfolgt durch den Vorstand bzw. die Diözesanleitung.
Die DV möge beschließen, dass der Hauptausschuss ein Verfahren erarbeitet, wie Auslagen und Vorschüsse künftig zügiger ausgeglichen werden und im Finanzbericht transparenter dargestellt werden können.
Begründung
Von Zeile 7 bis 15:
Ehrenamtlichen ist nicht zuzumuten, auf die Rückzahlung ihrer Ausgaben länger als 14 Tage zu warten, bzw. noch mehr Zeit zu investieren, um diesen Rückzahlungen hinterherzulaufen, aktuell manchmal jahrelang...
Hierbei ist es auch völlig unerheblich, ob die Kosten abgerechnet werden können oder nicht. Wenn die Lagerleitung entscheidet, dass Gegenstände mit Pfand gekauft werden müssen oder auch Alkohol, dann muss zuallererst der Privatperson, die diese Ausgaben vorgestreckt hat, dieses auch wieder erstattet werden.
Im Nachgang kann mit der verantwortlichen Lagerleitung immer noch geklärt werden, wie das gegenfinanziert wird.
Mögliche Vorschläge für das Verfahren, die im Antragscafe gemacht wurden, wären:
- Vorschüsse werden nur noch an die Lagerleitung/Referent*in gezahlt, sämtliche anderen Menschen mit Ausgaben verrechnen das direkt mit dieser Person
- als angemessenen Zeitraum sehen wir 8-12 Wochen. Da 4-6 Wochen nach der Maßnahme die Abrechnung gemacht werden soll und dem Büro der gleiche Zeitraum für Prüfung zugestanden werden soll.