Veranstaltung: | Diözesanversammlung 2024 |
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Antragsteller*in: | Debora Spira, Nicole Wihan, Winfried Brömmling, Sebastian Kandler (Stiftungskuratorium) (AG Stiftung) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 18.10.2024, 10:48 |
A9: Verwendung der Stiftungsgelder
Antragstext
Die Diözesanversammlung möge beschließen:
nach Auflösung der Stiftung wird das Stiftungskapital dem Diözesanverband in
vollem Umfang für seine Arbeit wie folgt zur Verfügung gestellt:
- ein Budget für die Teilnehmendengebühren des Diözesanlagers festlegen,
- Ausbildung der Leitenden fördern, ein Budget festlegen, was bei
Ausbildungsver-anstaltungen des DV‘s für die Teilnehmendengebühren
(Modulausbildung, Prävention, 1. Hilfe) genutzt werden kann.
- Geld für Stämme/Aufbau Stämme/Siedlungen. Diese können für ihre internen
Veranstaltungen Anträge ans Kuratorium stellen
Das Kuratorium beschließt über Verwendung und jeweilige Budgethöhe zusammen mit
dem Hauptausschuss.
Begründung
Eine Auflösung der Stiftung bedeutet, dass das Stiftungskapital dem Diözesanverband in vollem Umfang für seine Arbeit zur Verfügung steht. Zurzeit sind das etwas mehr als 10.000,00 €. Das Geld muss zeitnah eine Verwendung finden.
Zweck der Stiftung ist die Förderung der Jugendhilfe. Der Stiftungszweck wird verwirklicht im Sinne des § 58 Nr. 1 AO durch die Beschaffung und Zuwendung von Mitteln für die „Deutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg, Diözesanverband Berlin in Berlin, Brandenburg und Vorpommern“ zur Verwirklichung deren gemeinnütziger Zwecke als Träger der Jugendhilfe nach § 75 KJHG, der Förderung der Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen.
Wir sind der Meinung, dass wir mit oben aufgeführten Ideen einige gute Verwendungsmöglichkeiten für das Geld gefunden haben.
Kommentare
Pfadi-Stufe:
Duschsituation in Grenz ist noch immer nicht optimal. Können wir das bezuschussen?
Geld soll in den Sozialzuschusstopf
Dominicus: