Veranstaltung: | Diözesanversammlung 2024 |
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Antragsteller*in: | Debora Spira, Nicole Wihan, Winfried Brömmling, Sebastian Kandler (Stiftungskuratorium) (AG Stiftung) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 18.10.2024, 10:49 |
A8: Votum zur Auflösung der Stiftung
Antragstext
Votumstext:
Die Diözesanversammlung stimmt der Auflösung der Stiftung der Deutschen
Pfadfinderschaft St. Georg, Diözesanverband Berlin zu.
Begründung
Der DPSG Diözesanverband Berlin hat eine Stiftung, die wiederum eine Unterstiftung der Bundesstiftung der DPSG ist. Deren Erlöse sollen der Förderung der Pfadfinder*innenarbeit im Verband zugutekommen Diese Erlöse ergeben sich u.a. aus den Zinserlösen des vorhandenen Stiftungskapitals. Aufgrund der aktuellen Zinslage kommen dabei kaum Ausschüttungsbeträge zustande, so dass eine sinnvolle Erfüllung des Stiftungszwecks nicht möglich ist. Hinzu kommt, dass eine Fortführung unserer Stiftung wie bisher nicht möglich ist, weil es der Bundesstiftung letztendlich zu viel Geld kostet.
Bereits auf der Diözesanversammlung 2023 stand die Frage im Raum, wie es mit unserer Stiftung weitergehen soll. Kann es weitergehen? Wollen wir die Stiftung auflösen? Und wenn ja, wie geht das? Was muss beachtet werden? Das Kuratorium ist mit dem Auftrag ins Jahr 2024 gegangen, sich diesen Fragen zu stellen und bis zur Diözesanversammlung 2024 eine Lösung vorzustellen.
Auf dem Stiftungstreffen mit der Bundesstiftung wurden uns die Optionen für die Weiterführung der Unterstiftung aufgezählt:
• Die Unterstiftung, der Bundestiftung wird aufgelöst
• Die Unterstiftung wird weitergeführt, löst sich aus der Bundesstiftung aus und wird selbstständig. Dies bedeutet, die Kosten für Verwaltung, etc. trägt sie selbst.
• Die Unterstiftung geht in die Bundesstiftung über, das bedeutet das Vermögen geht an in die Bundesstiftung über.
Das o.g. Kuratorium hat sich zu den drei Varianten beraten und sich einstimmig für die Auflösung der Stiftung aus einem anderen wichtigen Grund* (Siehe hierzu §10 der Satzung der Stiftung) entschieden. Als wichtigen Grund* wählt die Stiftung aus, dass es in den letzten Jahren trotz Bemühungen nicht möglich war, potentielle Spender*innen für die Stiftung zu finden. Somit ist es finanziell für die Unterstiftung nicht möglich sich selbst zu verwalten. Das Stiftungsvermögen in die Bundestiftung zu geben, ist ebenfalls keine Option, da aktuell nicht klar ist, wie es mit der Bundesstiftung weiter geht.
Eine Auflösung der Stiftung bedeutet, dass das Stiftungskapital dem Diözesanverband in vollem Umfang für seine Arbeit zur Verfügung steht. Das Geld muss zeitnah eine Verwendung finden, damit sich das Finanzamt nicht einschaltet. Entsprechende Ideen finden sich in unserem Antrag wieder. Die Stiftung wurde nach Beschluss der Diözesanversammlung 2014 beschlossen, so dass wir auch für die Auflösung auf diesem Weg die Zustimmung abholen möchten.
Das Kuratorium muss bis zur Auflösung bestehen bleiben. Somit werden Debora Spira und Nicole Wihan zur Diözesanversammlung 2024 noch einmal kandidieren, um die Auflösung mit zu Ende zu begleiten.
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